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Fördermittel

Wir sind am Puls der Zeit in Bezug auf die notwendigen technischen Standards zur Erfüllung aktueller Regularien. Wir beraten, beantragen und berichten für Sie. 

BAFA Förderungen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)  fördert Privatpersonen mit verschiedenen Zuschüssen:

  • Energieberatung mit 80% (max. 1.300€ für EFH, 1.700€ für MfH)

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bis zu 20% 

  • Heizungstechnik und Optimierung bis zu 40%

  • Fachplanung und Baubegleitung bis zu 50%

Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000€ pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Für die Antragstellung ist die Zusammenarbeit mit einem Energieberater notwendig. 

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KfW Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt Kredite mit niedrigen Zinsen und attraktiven Tilgungszuschüssen. Es werden u.a. bis zu 150.000 € Kredit je Wohneinheit mit einen Tilgungszuschuss zwischen 5% und 45% vergeben. 

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Förderung der Länder

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche Förderprogramme welche sich aber selten mit Bundesförderungen kombinieren lassen. 

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Technische Anforderungen

Das GEG gibt in der Anlage 7 klare Vorgaben für die Einzuhaltenden Grenzwert in Bezug auf U-Werte o.ä. . Um eine Förderung zu erhalten, sind aber teilweise niedrigere Werte einzuhalten. Hierfür sind die Technischen Mindestanforderungen des BMWKs einzuhalten. 

Wir sorgen dafür, dass Sie im Paragraphen Dschungel nicht den Überblick verlieren.

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